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   BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12   

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BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 (https://dejure.org/2013,15557)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 (https://dejure.org/2013,15557)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 (https://dejure.org/2013,15557)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 84 Abs 1 S 2 HGB, § 84 Abs 2 HGB, § 12 Abs 2 TzBfG
    Arbeitnehmerstatus - Cutterin - nicht programmgestaltende Tätigkeit

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch nicht programmgestaltende Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt können Arbeitnehmer sein

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft nichtprogrammgestaltender Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zur Arbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter in Rundfunkanstalten - Cutterin ist Arbeitnehmerin

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zur Arbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter in Rundfunkanstalten - Cutterin ist Arbeitnehmerin

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitnehmerstatus einer Cutterin beim Rundfunk

  • rewis.io

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin - nicht programmgestaltende Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft nichtprogrammgestaltender Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerstatus einer Fernseh-Cutterin

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Arbeitnehmerstatus einer Cutterin

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

  • sh-recht.de (Zusammenfassung)

    Zum Arbeitnehmerstatus einer Cutterin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 26
  • NJW 2013, 2984
  • MDR 2013, 1048
  • NZA 2013, 903
  • afp 2013, 445
  • JR 2015, 49
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93

    Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
    Das verlangt im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in der Regel eine fallbezogene Abwägung zwischen der Bedeutung der Rundfunkfreiheit auf der einen und dem Rang der von den Normen des Arbeitsrechts geschützten Rechtsgüter auf der anderen Seite (grundlegend BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - zu C II und III der Gründe, BVerfGE 59, 231; 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93 ua. - zu II 2 b bb der Gründe) .

    Die Rundfunkfreiheit erstreckt sich auf das Recht der Rundfunkanstalten, dem Gebot der Vielfalt der zu vermittelnden Programminhalte auch bei der Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Mitarbeiter Rechnung zu tragen, die bei der Gestaltung der Programme mitwirken sollen (BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93 ua. - zu II 2 b aa der Gründe) .

    Es ist von Verfassungs wegen nicht ausgeschlossen, auch im Rundfunkbereich von den für das Arbeitsrecht allgemein entwickelten Merkmalen abhängiger Arbeit auszugehen (BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93 ua. -; 22. August 2000 - 1 BvR 2121/94 - zu 2 der Gründe) .

    Eine Beeinträchtigung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Betracht, wenn die verfügbaren Vertragsgestaltungen - wie Teilzeitbeschäftigungs- oder Befristungsabreden - zur Sicherung der Aktualität und Flexibilität der Berichterstattung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht in gleicher Weise geeignet sind wie die Beschäftigung in freier Mitarbeit (vgl. BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93 ua. - zu II 2 c bb der Gründe) .

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
    Das verlangt im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in der Regel eine fallbezogene Abwägung zwischen der Bedeutung der Rundfunkfreiheit auf der einen und dem Rang der von den Normen des Arbeitsrechts geschützten Rechtsgüter auf der anderen Seite (grundlegend BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - zu C II und III der Gründe, BVerfGE 59, 231; 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93 ua. - zu II 2 b bb der Gründe) .

    Das gilt namentlich, wenn sie typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen, wie dies bei Regisseuren, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist." Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - zu C II 1 b der Gründe, BVerfGE 59, 231; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 93, 218) .

    Wenn auch die Tätigkeit einer Cutterin künstlerische Fähigkeiten voraussetzt, so ist sie doch nicht allein um deswillen zwangsläufig programmgestaltend (vgl. zur Geigerin in einem Orchester: BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - zu C IV der Gründe, BVerfGE 59, 231) .

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
    Es ist zB ein Unterschied, ob ein Mitarbeiter als Nachrichtentechniker in einem Tonarchiv zu festgelegten Zeiten ihm vorgeschriebene archivarische Leistungen zu erbringen hat oder ob er sich zu bestimmten Zeiten in einem Studio einzufinden und dort humoristische Beiträge individuell extemporierend zu gestalten hat, die für das Programm derart prägend sind, dass in der öffentlichen Wahrnehmung der Sender mit der Stimme des Sprechers nachgerade identifiziert wird (vgl. dazu BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - BAGE 120, 104) .

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 21, BAGE 120, 104; 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 104, 86) kann sich ein Beschäftigter gegenüber seinem Vertragspartner nicht darauf berufen, zu ihm in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, wenn dies unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich geschähe.

  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
    b) Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen anzuwenden (BAG 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 20 mwN) , wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu beachten ist.

    Letzteres ist dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung durch Dienstpläne herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich zugewiesen werden (BAG 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
    Haben die Parteien - wie im Streitfall - einen Arbeitsvertrag nicht durch den Austausch ausdrücklicher Willenserklärungen, sondern durch Realofferte und deren Annahme geschlossen, kann für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12 ff.) .
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11

    Fleischkontrolleure - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
    Haben die Parteien - wie im Streitfall - einen Arbeitsvertrag nicht durch den Austausch ausdrücklicher Willenserklärungen, sondern durch Realofferte und deren Annahme geschlossen, kann für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12 ff.) .
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 21, BAGE 120, 104; 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 104, 86) kann sich ein Beschäftigter gegenüber seinem Vertragspartner nicht darauf berufen, zu ihm in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, wenn dies unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich geschähe.
  • LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 863/02

    Arbeitnehmerstatus, freier Mitarbeiter im kreativ-künstlerischen Bereich

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
    Auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Mai 2003 (- 7 Sa 863/02 -) kann sich die Beklagte in diesem Zusammenhang schon deshalb nicht berufen, weil diese Entscheidung sich nicht zur Frage der treuwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmereigenschaft äußerte, sondern bereits ein Arbeitsverhältnis für nicht gegeben hielt.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
    Allgemein müssen die Gerichte Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 7, 198) .
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 14, 15) .
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BGH, 22.03.2012 - VII ZR 102/11

    Kosten der Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Berlin: Haftung des

  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94

    Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit und Programmgestaltungsfreiheit durch

  • LAG München, 24.01.2012 - 6 Sa 411/11

    Arbeitnehmereigenschaft

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Darin kann ihr übereinstimmende Wille zum Ausdruck kommen, einander zu den tatsächlich erbrachten Leistungen arbeitsvertraglich verbunden zu sein (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 590/13 - Rn. 26; 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 13, BAGE 145, 26) .

    a) Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag ohne ausdrückliche Willenserklärungen zu seinem näheren Inhalt geschlossen, kann in Ermangelung anderer Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden, auch wenn dem tatsächlichen Verhalten nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (BAG 2. November 2016 - 10 AZR 419/15 - Rn. 11; 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 34, BAGE 145, 26; 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12 ff.) .

  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 1/18 R

    Unfallversicherungsschutz auch an einem "Probetag"?

    Ein solches Arbeitsverhältnis war im Unfallzeitpunkt auch nicht durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, indem der Kläger mit dem tatsächlichen Erbringen der Arbeitsleistung eine sog Realofferte zum Abschluss eines Arbeitsvertrags abgab, die der Beigeladene mit der Entgegennahme der Arbeitsleistung - unter stillschweigender Vereinbarung der üblichen Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB) - konkludent angenommen hätte (vgl dazu BAG vom 17.4.2013 - 10 AZR 272/12 - NZA 2013, 903 und BGH vom 22.3.2012 - VII ZR 102/11 - NJW 2012, 1948) .
  • LAG München, 04.12.2019 - 8 Sa 146/19

    Arbeitnehmereigenschaft, Crowdworker

    Wenn die Beklagte mit der Abbruchfunktion der App argumentiere, möge dem die Rechtsprechung zugrunde liegen, dass die Berechtigung zur Ablehnung einzelner Einsätze gegen ein Arbeitsverhältnis spreche (BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    (2) Diese Grundsätze sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im Bereich Funk und Fernsehen anzuwenden (vgl. Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 16 m.w.N.; Urteil vom 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 20 m.w.N.), wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu beachten ist.

    Eine Beeinträchtigung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Betracht, wenn die verfügbaren Vertragsgestaltungen - wie Teilzeitbeschäftigungs- oder Befristungsabreden - zur Sicherung der Aktualität und Flexibilität der Berichterstattung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht in gleicher Weise geeignet sind wie die Beschäftigung in freier Mitarbeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93 u.a. - zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 16).

    Das gilt namentlich, wenn sie typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen, wie dies bei Regisseuren, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist." Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - zitiert nach juris, dort; BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - zitiert nach juris, dort Rn.17).

    Letzteres ist dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung durch Dienstpläne herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich zugewiesen werden (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - zitiert nach juris, dort Rn.18 m.w.N.).

    Auch sie können je nach Lage des Falls freie Mitarbeiter sein, wobei erfahrungsgemäß nicht programmgestaltende Mitarbeiter häufiger die Kriterien eines Arbeitnehmers erfüllen, als es bei programmgestaltenden Mitarbeitern zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 19 m.w.N.).

  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

    aa) Ein Vertrag kann durch übereinstimmendes schlüssiges Verhalten (Realofferte und deren konkludente Annahme) zustande kommen (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 590/13 - Rn. 26; 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 13, BAGE 145, 26) .
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Dabei kann es Zeiträume, in denen es infolge von längerer Krankheit (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 34, BAGE 145, 26) oder infolge von Elternzeit nicht zu einer Überlassung kam, außer Betracht lassen.
  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    Denn die Rundfunkfreiheit gibt den Rundfunkanstalten das Recht, bei programmgestaltenden Mitarbeitern frei von fremder Einflussnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung zu bestimmen (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 18, juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02. Juni 2015 - 11 Sa 89/15 -, Rn. 42, juris).

    Letzteres ist dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung durch Dienstpläne herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich zugewiesen werden (BAG, Urteil vom 17. April 2013, a. a. O., Rn. 18).

  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14

    Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer

    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 15, BAGE 145, 26) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14

    Arbeitnehmerstatus, Kameramann, Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts,

    aa) Anerkannt ist, dass ein Vertrag nicht nur durch die Abgabe ausdrücklich übereinstimmender Willenserklärungen abgeschlossen werden kann, sondern auch durch übereinstimmendes schlüssiges Verhalten (Realofferte und deren konkludente Annahme, BAG, Urt. v. 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - Juris, Rn 13).

    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls in Betracht zu ziehen und in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG, Urt. v. 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - Juris, Rn 15).

    Dass der Kläger auch künstlerische Fähigkeiten besitzen muss, macht ihn noch nicht zu einem programmgestaltenden Mitarbeiter (vgl. insoweit die Ausführungen des BAG zum Arbeitnehmerstatus einer Cutterin, BAG v. 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - Juris, Rn 22).

    Sie vermeidet die Überbetonung von auf Zufälligkeiten beruhenden Ausschlägen nach oben und unten (BAG, Urt. v. 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - Juris, Rn 34).

  • LAG München, 16.04.2015 - 3 Sa 781/14

    Arbeitnehmerstatus, Cutterin, Gagenkraft, Rundfunkanstalt, Arbeitszeitumfang

    Ob ein danach erforderliches Weisungsrecht nach Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit vorliegt, bestimmt sich nach allen Umständen des Einzelfalls und unter Würdigung in ihrer Gesamtheit (vgl. BAG, Urteil vom 14.04.2013, a.a.O., Rn. 15).

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung eines Rechtsverhältnisses ist Letztere für die rechtliche Beurteilung maßgebend (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2013, a.a.O., Rn. 15).

    Für eine Cutterin, die bei der beklagten Rundfunkanstalt gegen Tagesgage beschäftigt war, hat das Bundesarbeitsgericht in der Gesamtbetrachtung die auf den Arbeitnehmerstatus deutenden Umstände als deutlich vorherrschend angesehen und "dem freilich nicht zu leugnenden Maß zeitlicher Unabhängigkeit der Klägerin in dem festgestellten Zusammenhang keine entscheidende Bedeutung" zugemessen (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2013, a.a.O., Rn. 28).

    3 Sa 781/14 - 12 begrenzten Rahmen damit rechnen, dass sie auf Abruf ohne weiteres zur Verfügung ständen (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2013, a.a.O., Rn. 27).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ausweislich des in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - mitgeteilten Sachverhalts schon seit Jahren im Streit ist, ob Cutter von der Beklagten als Arbeitnehmer beschäftigt werden.

    Bereits das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14.04.2013 - 10 AZR 272/12 - darauf abgestellt, dass die dortige, als Cutterin beschäftigte Klägerin ihre Tätig-.

    Insoweit hat die Beklagte übersehen, dass das Bundesarbeitsgericht in der zitierten Entscheidung dem "freilich nicht zu leugnenden Maß zeitlicher Unabhängigkeit" keine entscheidende Bedeutung für die Frage, ob ein Cutter nach den gegebenen Umständen ein Arbeitnehmer ist, zugemessen hat (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2013, a.a.O., Rn. 28).

    Bereits das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 -, Rn. 32 einen Rechtsmissbrauch abgelehnt.

    die wie hier durch Realofferte und deren Annahme geschlossen werden, für die Bestimmung der regelmäßigen vertragsmäßigen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 34 m.w.N.).

    Deshalb wurden regelmäßig diejenigen Kalenderjahre ausgeschlossen, in denen die Beschäftigung erst zum Jahresende für wenige Wochen aufgenommen worden ist oder in denen die Klagepartei weitgehend arbeitsunfähig erkrankt war (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 35; LAG München, Urteil vom 24.01.2012, a.a.O.).

    Denn aus der Nichtbeschäftigung in längeren Krankheitszeiten könne kein Rückschluss auf den die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit betreffenden Parteiwillen gezogen werden (so BAG, Urteil vom 17.04.2013, a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15

    Arbeitnehmerstatus - Cutter - programmgestaltende Tätigkeit - Rundfunkanstalt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 2 Sa 285/18

    Kameramann - Arbeitnehmereigenschaft - nicht programmgestaltender Mitarbeiter -

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21

    Arbeitnehmerstatus - Sportfotograf

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.08.2018 - 1 Sa 23/18

    Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Vertragsabschluss, konkludente Erklärungen,

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

  • LAG München, 24.02.2015 - 6 Sa 407/14

    Berufung, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmerstatus, Wiedereinsetzung, Erkrankung,

  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18

    Arbeitnehmerstatus - Grafikdesignerin bei einer Rundfunkanstalt

  • ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16

    Fremdgeschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft - außerordentliche Kündigung

  • ArbG Bonn, 06.07.2022 - 5 Ca 322/22

    Außerordentliche Kündigung bei der Deutschen Welle

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1565/17

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Kameramann -

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 419/15

    Regelmäßige vertragliche Arbeitszeit - gelebtes Arbeitsverhältnis als Ausdruck

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 590/13

    Arbeitnehmerstatus - studentischer Prorektor

  • SG Berlin, 28.04.2015 - S 120 AL 3592/12

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Nichteinsatzzeit -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener

  • LAG Baden-Württemberg, 10.01.2020 - 1 Sa 8/19

    Arbeitnehmerstatus - Violinistin in einem Orchester

  • LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
  • LAG Hessen, 23.10.2023 - 7 Sa 751/22
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 8 R 680/12

    Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die

  • LAG Düsseldorf, 21.07.2015 - 3 Sa 6/15

    Überlassung von Selbständigen als Leiharbeitnehmer

  • LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17

    Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis bei einem

  • LAG Köln, 05.08.2015 - 3 Sa 420/15

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrages durch konkludente Annahme des in der

  • LAG Köln, 10.07.2020 - 10 Sa 26/20

    Statusklage; Onlineredakteur

  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 15 Sa 800/16

    Selbständiger Handelsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2015 - L 8 R 526/13

    Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die

  • ArbG Köln, 20.11.2019 - 3 Ca 3309/19
  • LAG Köln, 02.10.2020 - 10 Sa 129/19

    Status; Bildreporter; Pauschallistenvereinbarung; Urlaub; Verjährung;

  • ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14

    Kameramann, Arbeitnehmereigenschaft, wirtschaftliche Abhängigkeit, persönliche

  • ArbG Siegen, 05.03.2020 - 1 Ca 568/19
  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2022 - 1 Sa 39/21

    Aussetzung wegen eines Vorabentscheidungsersuchens

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2013 - 6 Sa 370/12

    Statusklage, Lehrer, Nachhilfelehrer, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer

  • LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19

    Auslegung des Tarifvertrages für befristete Programmmitarbeit (TV PM) -

  • LAG Nürnberg, 26.04.2016 - 7 Sa 330/15

    Abgrenzung von Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 239/13

    Arbeitnehmereigenschaft - Fitnesstrainer und Servicebetreuer

  • SG Wiesbaden, 24.07.2018 - S 35 BA 30/18
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.08.2015 - 5 TaBV 218/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Anzahl gewählter Betriebsratsmitglieder

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 5 Sa 200/19

    Arbeitnehmerstatus eines Redakteurs bei einer Fernsehanstalt - Wirksamkeit einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 39/18

    Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers - Arbeitsverhältnis -

  • BSG, 15.02.2016 - B 12 KR 11/15 B
  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20
  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 1 Sa 6/22

    Zulässigkeit einer Klageänderung; Zwischenfeststellungsklage im Zivilprozess;

  • ArbG Oldenburg, 08.07.2015 - 2 Ca 16/15

    Prüfung des Bestehens einer abhängigen Beschäftigung bzw. selbstständigen

  • ArbG Stuttgart, 06.10.2014 - 11 Ca 2368/14

    Abgrenzung - Arbeitsverhältnis - freie Mitarbeit - Redakteur bei einer

  • ArbG Düsseldorf, 13.07.2020 - 6 Ca 5202/19

    Außerordentliche Kündigung; Verdachtskündigung; Bonuszahlung; Vertragsschluss

  • SG Köln, 03.08.2020 - S 7 BA 95/20
  • ArbG Bonn, 27.02.2015 - 5 Ca 2039/14

    Darlegungslast der Arbeitnehmereigenschaft i.R.e. Vertragsverhältnisses eines

  • LAG Hessen, 16.01.2015 - 3 Sa 180/14

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung sowie auf Urlaubsabgeltung und

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - B 2 U 1/18
  • LAG Nürnberg, 12.12.2016 - 7 Ta 94/16

    Rechtsweg bei abberufenem Geschäftsführer - Feststellung der

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 6 Ta 118/17

    Verweisung, Sofortige Beschwerde, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten,

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